Sep 10 2008
Interessantes Urteil zur Bezahlung mit Vorkasse
Das Versandhaus Quelle wurde dazu verurteilt, Artikel verkaufen zu müssen, die im Online-Shop falsch ausgezeichnet wurden (siehe Shopbetreiber Blog). Der Grund ist banal: Nach erfolgter Bestellung erfolgte die Aufforderung zur Bezahlung per Vorkasse. Damit ist Quelle den Vertrag in dem Moment eingegangen, in dem der Kunde den Betrag bezahlt.
Ergo: Nach erfolgter Bestellung sollte der Kunde nicht direkt aufgefordert werden, den Betrag zu überweisen. Das sollte in einer entsprechenden Mail erfolgen, nachdem man die Daten nochmals kontrolliert hat!

Beitrag nochmal lesen, da völlig falsch verstanden.
Die Bestätigungsmail war NICHT der Grund, weshalb die Anfechtung unwirksam war. Im Gegenteil. Quelle hat wohl den ersten Vertragsschluss mit Zahlung auf Rechnung abgehlent und dieser Vertrag ist gar nicht zustande gekommen.
Erst danach und nachdem der Preisirtumm intern bereits bekannt war bekam der Kunde nochmal ein extra Angebot zur Zahlung per Vorkasse. Das hat er dann durch Zahlung angenommen.
Zwar trotzdem ein Fehlurteil, aber bitte dennoch korrekt weiterverbreiten.
Nun ja, auf der verlinkten Seite steht:
Weiter unten dann
Also Zahlungsaufforderung bei Bestätigung der Bestellung. In dem Fall von Quelle ist korrekt, dass die Zahlungsaufforderung in einer zweiten Mail erfolgte:
Das liegt jetzt aber eben daran, dass Quelle die Lieferung nur per Vorkasse anbot (aufgrund Bonitätsprüfung). Wenn man jetzt aber gleich per Vorkasse bezahlen will (was in vielen Shops ja geht), dann ist die Problematik gleich mit der ersten Mail geboten. Nichts anderes habe ich gesagt.