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	<title>Kommentare zu: Interessantes Urteil zur Bezahlung mit Vorkasse</title>
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		<title>Von: Mathias Bank</title>
		<link>http://www.mathias-bank.de/2008/09/10/interessantes-urteil-zu-bezahlung-mit-vorkasse/#comment-22034</link>
		<dc:creator>Mathias Bank</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Sep 2008 07:37:19 +0000</pubDate>
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		<description>Nun ja, auf der verlinkten Seite steht:

&lt;blockquote&gt;Gleichwohl forderte Quelle den Kunden in Kenntnis des Irrtums zur Zahlung des Kaufpreises per Vorkasse auf.&lt;/blockquote&gt;

Weiter unten dann

&lt;blockquote&gt;Eine solche Zahlungsaufforderung kann der Kunde nach dem sog. objektiven Empfängerhorizont nur so verstehen, dass der Kaufvertrag geschlossen ist, selbst wenn es an anderer Stelle in der E-Mail heißt, es werde nur der Zugang der Bestellung bestätigt.&lt;/blockquote&gt;

Also Zahlungsaufforderung bei Bestätigung der Bestellung. In dem Fall von Quelle ist korrekt, dass die Zahlungsaufforderung in einer zweiten Mail erfolgte:

&lt;blockquote&gt;Mit einem zweiten Schreiben hat Quelle aber den Abschluss eines Kaufvertrages über die beiden Geräte gegen Vorkasse angeboten. Dieses Angebot wurde konkludent durch Zahlung des Kunden angenommen, so das AG Fürth.&lt;/blockquote&gt;

Das liegt jetzt aber eben daran, dass Quelle die Lieferung nur per Vorkasse anbot (aufgrund Bonitätsprüfung). Wenn man jetzt aber gleich per Vorkasse bezahlen will (was in vielen Shops ja geht), dann ist die Problematik gleich mit der ersten Mail geboten. Nichts anderes habe ich gesagt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nun ja, auf der verlinkten Seite steht:</p>
<blockquote><p>Gleichwohl forderte Quelle den Kunden in Kenntnis des Irrtums zur Zahlung des Kaufpreises per Vorkasse auf.</p></blockquote>
<p>Weiter unten dann</p>
<blockquote><p>Eine solche Zahlungsaufforderung kann der Kunde nach dem sog. objektiven Empfängerhorizont nur so verstehen, dass der Kaufvertrag geschlossen ist, selbst wenn es an anderer Stelle in der E-Mail heißt, es werde nur der Zugang der Bestellung bestätigt.</p></blockquote>
<p>Also Zahlungsaufforderung bei Bestätigung der Bestellung. In dem Fall von Quelle ist korrekt, dass die Zahlungsaufforderung in einer zweiten Mail erfolgte:</p>
<blockquote><p>Mit einem zweiten Schreiben hat Quelle aber den Abschluss eines Kaufvertrages über die beiden Geräte gegen Vorkasse angeboten. Dieses Angebot wurde konkludent durch Zahlung des Kunden angenommen, so das AG Fürth.</p></blockquote>
<p>Das liegt jetzt aber eben daran, dass Quelle die Lieferung nur per Vorkasse anbot (aufgrund Bonitätsprüfung). Wenn man jetzt aber gleich per Vorkasse bezahlen will (was in vielen Shops ja geht), dann ist die Problematik gleich mit der ersten Mail geboten. Nichts anderes habe ich gesagt.</p>
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		<title>Von: mez</title>
		<link>http://www.mathias-bank.de/2008/09/10/interessantes-urteil-zu-bezahlung-mit-vorkasse/#comment-22023</link>
		<dc:creator>mez</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Sep 2008 15:52:59 +0000</pubDate>
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		<description>Beitrag nochmal lesen, da völlig falsch verstanden.

Die Bestätigungsmail war NICHT der Grund, weshalb die Anfechtung unwirksam war. Im Gegenteil. Quelle hat wohl den ersten Vertragsschluss mit Zahlung auf Rechnung abgehlent und dieser Vertrag ist gar nicht zustande gekommen.

Erst danach und nachdem der Preisirtumm intern bereits bekannt war bekam der Kunde nochmal ein extra Angebot zur Zahlung per Vorkasse. Das hat er dann durch Zahlung angenommen.

Zwar trotzdem ein Fehlurteil, aber bitte dennoch korrekt weiterverbreiten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Beitrag nochmal lesen, da völlig falsch verstanden.</p>
<p>Die Bestätigungsmail war NICHT der Grund, weshalb die Anfechtung unwirksam war. Im Gegenteil. Quelle hat wohl den ersten Vertragsschluss mit Zahlung auf Rechnung abgehlent und dieser Vertrag ist gar nicht zustande gekommen.</p>
<p>Erst danach und nachdem der Preisirtumm intern bereits bekannt war bekam der Kunde nochmal ein extra Angebot zur Zahlung per Vorkasse. Das hat er dann durch Zahlung angenommen.</p>
<p>Zwar trotzdem ein Fehlurteil, aber bitte dennoch korrekt weiterverbreiten.</p>
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