Dez 29 2008

Google Base

Veröffentlicht by . Filed under: eCommerce

Google Base ist mit Sicherheit ein Preisportal, bei dem jeder Händler gelistet sein sollte. Der Export ist denkbar einfach (erweitertes RSS) und die Handhabung recht einfach. Ich frage mich nur, was mit dieser Aussage gemeint sein soll:

Produktseiten müssen Online-Handel ermöglichen und dürfen nur einen Artikel pro Seite anzeigen.

Soll das heißen, dass ich kein Cross-Selling – also “Kunden kauften auch” – aktiviert haben darf? Das kann ja nicht wirklich deren Ernst sein. Weiß da jemand etwas genaueres?

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  1. Ralfon 29 Dez 2008 at 3:51 am

    Vielleicht ist ja gemeint das je Seite nur ein Produkt zum Verkauf angeboten werden darf.

  2. Mathias Bankon 29 Dez 2008 at 9:40 am

    Also ich darf nicht auf Übersichtsseiten verweisen. Das ist ja durchaus sinnvoll und akzeptabel. Aber in heutigen Shop-Systemen kann man doch gar nicht mehr richtig zwischen Übersichtsseiten und Produkt-Seiten unterscheiden, weil die Produktseiten auf verwandte und relevante Produkte verweisen. Was ist, wenn ich hier ein direktes Kaufen ermöglichen will (praktisch ein “Sub-Produkt”)

    Die “Regel” ist auf jeden Fall nicht eindeutig.

  3. Michael Matteson 29 Dez 2008 at 11:43 am

    Auf den ersten Blick hätte ich das auch als unkritisch interpretiert. Vermutlich ist damit gemeint, dass keine Shops, die eine Auflistung von Artikeln mit kurzer Beschreibung und einem “Anzahl”-Feld erlaubt sind. Das angesprochene direkte Kaufen von verwandten Artikeln wäre da wohl nicht erlaubt – aber wer macht sowas auch?

    Bezüglich der Formulierung würde ich mich an Google wenden. Bestimmt formulieren sie es dann um.

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