Okt
01
2008
Dass ich das Konzept hinter Sofortüberweisung als sehr bedenklich einstufe, das habe ich ja bereits gesagt. Jetzt hab ich mir die Seite heute nochmal angeschaut und siehe da, man wird umgeleitet auf Payment Network. Sicher eine Maßnahme, die das Vertrauen noch zusätzlich fördert *kopfschüttel*.
Gegen welche Empfehlung der Hausbank verstößt das Angebot denn eigentlich nicht? Hier sollten doch jedem bewussten Internet-Nutzer sämtliche Alarmglocken leuten. Und dass der TÜV so etwas zertifiziert, halte ich für sehr kritisch! Allerdings haben sie ja nur die “schnelle und sichere Übertragung” sowie “die einfache Benutzung” zertifiziert. Sie haben nirgends geschrieben, dass die Daten sicher aufbewahrt werden bzw. dass sie eben NICHT aufbewahrt werden.
[Update]
Wie auf der Produkt-Seite beschrieben wird, ist jetzt der Datenschutz auch inbegriffen in der TÜV-Zertifizierung. Das macht die Sache hier schon deutlich besser. Einziger Kritikpunkt, der aber wohl auch nicht zu lösen ist: Mit dem Bezahlverfahren fordert man den Kunden auf, genau das zu machen, vor dem jede Bank warnt: PIN und TAN auf einer anderen Seite verwenden.
Okt
01
2008
Gerade ne nette Idee beim Treuhandservice der Sparkasse Pfullendorf-Messkirch gesehen:
Alle E-Mails, die S-ITT versendet, sind online nach dem Einloggen abrufbar, und können somit auf Echtheit geprüft werden.
Gar keine dumme Idee, muss ich sagen. Ich mach es bisher für normale Verbraucher so, dass ich generell in System-Mails keine Links zulasse und den Benutzer ständig darauf hinweise, dass “echte Mails” nie Links enthalten werden. Aber dieses Konzept ist auch sehr gut.
Sep
12
2008
Nachdem die Quelle AG verpflichtet wurde, einen falsch ausgezeichneten Artikel liefern zu müssen, weil das Bezahlverfahren Vorkasse gewählt wurde (siehe Shopbetreiber-Blog) haben sich auch in meinem Kundenkreis mehrere Leute über das Gericht geärgert.
Sachlich gesehen muss ich aber sagen: das Gericht hat ja Recht! Ich als Kunde bestelle eine Ware und werde nach dem Bestellvorgang dazu aufgefordert, den Betrag schnellstmöglich zu bezahlen, damit die Ware versendet werden kann. Ich sage also dem Kunden: “Bezahle und der Vertrag gilt”. Wenn der Kunde dann auch gleich bezahlt, kann ich mich doch nicht darüber beschweren, ich hab den Vertrag ja schließlich angeboten.
Wenn man jetzt per Vorkasse bezahlt, fordern die meisten Shop-Systeme gleich zur Bezahlung auf. Das ist nach diesem Urteil also ein Problem, da man die Daten nicht mehr manuell prüfen kann. In meinem Shop-System ist das zum Beispiel problemlos möglich. Ich kann einfach nach der Bestellung ein “Vielen Dank für Ihren Auftrag, wir werden ihn schnellstmöglich bearbeiten.” ausgeben lassen. Der Shop-Betreiber bekommt eine Mail, prüft die Bestelldaten und kann den Status dann einfach auf “bestätigt” setzen lassen. Der Kunde wird per Mail informiert und zur Bezahlung aufgefordert. Problem des Urteils gelöst. Es lohnt sich einfach, auf ein flexibles System zu setzen!
Gut, Quelle hat es selbst verpennt, die Daten zu prüfen (die Zahlungsaufforderung erfolgte in einer zweiten Mail, nachdem die Bonität des Kunden nicht gewährleistet war), das ändert aber nichts an der Problematik vieler Shop-Systeme bei Bezahlverfahren “Vorkasse”. Darüber sollten sich die Shopbetreiber durchaus bewusst sein, schließlich ist das Bezahlverfahren eines der beliebtesten in Deutschland.
Sep
10
2008
Das Versandhaus Quelle wurde dazu verurteilt, Artikel verkaufen zu müssen, die im Online-Shop falsch ausgezeichnet wurden (siehe Shopbetreiber Blog). Der Grund ist banal: Nach erfolgter Bestellung erfolgte die Aufforderung zur Bezahlung per Vorkasse. Damit ist Quelle den Vertrag in dem Moment eingegangen, in dem der Kunde den Betrag bezahlt.
Ergo: Nach erfolgter Bestellung sollte der Kunde nicht direkt aufgefordert werden, den Betrag zu überweisen. Das sollte in einer entsprechenden Mail erfolgen, nachdem man die Daten nochmals kontrolliert hat!
Aug
30
2008
Hab mir gerade die Website einer bekannteren Rock-Band angeschaut, die das Internet wirklich aktiv zu nutzen scheint. Sehr lobenswert finde ich, dass sie selbst einen Shop anbieten mit Fanartikeln und Co. Blöd nur, dass der Shop jede Menge rechtliche Probleme hat. Das fängt damit an, dass kein Hinweis auf die Versandkosten existieren (erst im Warenkorb, da ist das aber zu spät), kein Hinweis auf die Widerrufsbelehrung, kein Hinweis auf die Verpackungsverordnung und auch kein Impressum innerhalb des Shops.
Liebe Leute, ich finde es ja wirklich in Ordnung, dass viele versuchen, möglichst alles selber in die Hand zu nehmen. Vor allem im Schwabenländle ist das auch wirklich beliebt. Aber bei einem Shop sollte man sich doch lieber zumindest beraten lassen, um keine teuren Abmahnungen zu riskieren. Hier ist das Risiko einfach zu hoch. Und dummerweise ist es auch zu einfach, da ins Fettnäpfchen zu treten.
Naja, die Konkurrenz freuts.