Sep
12
2008
Nachdem die Quelle AG verpflichtet wurde, einen falsch ausgezeichneten Artikel liefern zu müssen, weil das Bezahlverfahren Vorkasse gewählt wurde (siehe Shopbetreiber-Blog) haben sich auch in meinem Kundenkreis mehrere Leute über das Gericht geärgert.
Sachlich gesehen muss ich aber sagen: das Gericht hat ja Recht! Ich als Kunde bestelle eine Ware und werde nach dem Bestellvorgang dazu aufgefordert, den Betrag schnellstmöglich zu bezahlen, damit die Ware versendet werden kann. Ich sage also dem Kunden: “Bezahle und der Vertrag gilt”. Wenn der Kunde dann auch gleich bezahlt, kann ich mich doch nicht darüber beschweren, ich hab den Vertrag ja schließlich angeboten.
Wenn man jetzt per Vorkasse bezahlt, fordern die meisten Shop-Systeme gleich zur Bezahlung auf. Das ist nach diesem Urteil also ein Problem, da man die Daten nicht mehr manuell prüfen kann. In meinem Shop-System ist das zum Beispiel problemlos möglich. Ich kann einfach nach der Bestellung ein “Vielen Dank für Ihren Auftrag, wir werden ihn schnellstmöglich bearbeiten.” ausgeben lassen. Der Shop-Betreiber bekommt eine Mail, prüft die Bestelldaten und kann den Status dann einfach auf “bestätigt” setzen lassen. Der Kunde wird per Mail informiert und zur Bezahlung aufgefordert. Problem des Urteils gelöst. Es lohnt sich einfach, auf ein flexibles System zu setzen!
Gut, Quelle hat es selbst verpennt, die Daten zu prüfen (die Zahlungsaufforderung erfolgte in einer zweiten Mail, nachdem die Bonität des Kunden nicht gewährleistet war), das ändert aber nichts an der Problematik vieler Shop-Systeme bei Bezahlverfahren “Vorkasse”. Darüber sollten sich die Shopbetreiber durchaus bewusst sein, schließlich ist das Bezahlverfahren eines der beliebtesten in Deutschland.
Sep
10
2008
Das Versandhaus Quelle wurde dazu verurteilt, Artikel verkaufen zu müssen, die im Online-Shop falsch ausgezeichnet wurden (siehe Shopbetreiber Blog). Der Grund ist banal: Nach erfolgter Bestellung erfolgte die Aufforderung zur Bezahlung per Vorkasse. Damit ist Quelle den Vertrag in dem Moment eingegangen, in dem der Kunde den Betrag bezahlt.
Ergo: Nach erfolgter Bestellung sollte der Kunde nicht direkt aufgefordert werden, den Betrag zu überweisen. Das sollte in einer entsprechenden Mail erfolgen, nachdem man die Daten nochmals kontrolliert hat!
Aug
30
2008
Hab mir gerade die Website einer bekannteren Rock-Band angeschaut, die das Internet wirklich aktiv zu nutzen scheint. Sehr lobenswert finde ich, dass sie selbst einen Shop anbieten mit Fanartikeln und Co. Blöd nur, dass der Shop jede Menge rechtliche Probleme hat. Das fängt damit an, dass kein Hinweis auf die Versandkosten existieren (erst im Warenkorb, da ist das aber zu spät), kein Hinweis auf die Widerrufsbelehrung, kein Hinweis auf die Verpackungsverordnung und auch kein Impressum innerhalb des Shops.
Liebe Leute, ich finde es ja wirklich in Ordnung, dass viele versuchen, möglichst alles selber in die Hand zu nehmen. Vor allem im Schwabenländle ist das auch wirklich beliebt. Aber bei einem Shop sollte man sich doch lieber zumindest beraten lassen, um keine teuren Abmahnungen zu riskieren. Hier ist das Risiko einfach zu hoch. Und dummerweise ist es auch zu einfach, da ins Fettnäpfchen zu treten.
Naja, die Konkurrenz freuts.
Aug
07
2008
Ich schau mir ja jeden Link an, der hier auf der Seite veröffentlicht wird, also auch die Links, die Kommentatoren angeben. Tja und dabei bin ich heute auf eine Seite gestoßen, die zu xt:Commerce Erweiterungen anbietet. Das Problem daran ist jedoch: xt:commerce ist unter der GPL-Lizenz Version 2 veröffentlicht. Und da steht ganz deutlich (auf deutsch):
Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
Heißt also: ich muss Erweiterungen ohne Lizenzgebühren beziehen können. Lediglich Kosten für die Erstellung einer Kopie dürfen berechnet werden. Das können sicher keine 100€ sein. Und sicher auch nicht über eine “Warenkorb”-Funktion.
Hab die Firma mal mit knappen Worten deshalb angeschrieben:
Ihr wisst, dass xt:Commerce unter GPL steht und damit eure Extensions ebenfalls unter GPL zu stehen haben? Wenn ich mir eure Extensions so anschaue, macht das nicht den Eindruck.
Die Antwort:
Und was sollen uns diese zwei freundlich formulierten Sätze jetzt sagen?
Auch noch Ansprüche *kopfschüttel*. Da meint man es mal gut. Ich entfern jetzt erst mal den Link im Kommentar, will ja keinen Ärger bekommen, weil ich auf rechtswidrige Seiten verlinke.
Aug
07
2008
Gestern hat das Smashing Magazin 45 Shops vorgestellt, die vor allem durch das ausgefallene Design auffallen: Design Showcase Of Creative Online-Shops. Es sind wirklich ein paar hübsche dabei. Was mich aber viel mehr interessieren würde: schlägt sich diese Kreativität positiv auf den Umsatz durch? Ich kann mir nämlich aus Usability-Sicht gut vorstellen, dass viele Leute mit diesem ungewöhnlichen Design der Shops teilweise einfach nicht zurechtkommen und deshalb dem Shop den Rücken zukehren.
Diese interessante Auskunft fehlt leider. Schade finde ich deshalb, dass gerade der Shopbetreiber-Blog das so unreflektiert als “bemerkenswerte Shops” beschreibt.